Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung?
Je nach Erkrankung und Krankenkasse erhalten Sie einen bestimmten Teilbetrag rückerstattet. Beispielsweise gewährt die ÖGK bei entsprechenden Diagnosen bis zu 10 x pro Quartal einen Zuschuss. Sie müssen dafür die Honorarnote, die Sie von mir erhalten, beim Versicherungsträger einreichen. Dieser entscheidet dann, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung stattfindet. Wenn Sie eine Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif haben, wird von dieser oft ein weiterer Teil- bzw. der gesamte Restbetrag übernommen. Erkundigen Sie sich dafür bitte bei Ihrem Versicherungsträger.